Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software „FlurIQ“ — Stand Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „FlurIQ“ zwischen Jack Fuchs, Am Dreisberg 3, 57520 Niederdreisbach (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunde“). (2) Ein Angebot an Verbraucher erfolgt nicht. (3) Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt eine browserbasierte Software zur Analyse von Flächenpotenzialen für Wind- und Solarenergie sowie zur Organisation der Flächensicherung bereit. (2) Die Software nutzt amtliche und offene Geodaten Dritter. Diese werden mit automatisierten Prüfungen aktuell gehalten; eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der amtlichen Ausgangsdaten übernimmt der Anbieter nicht. (3) Die Ergebnisse sind Screening-Ergebnisse und ersetzen keine amtlichen Auskünfte, Genehmigungen oder Fachgutachten. (4) Verfügbarkeit: 99 % im Jahresmittel, geplante Wartungsfenster ausgenommen.
§ 3 Vertragsschluss, Test, Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs oder durch Annahme eines Angebots zustande. (2) Eine kostenlose Testphase von 14 Tagen endet automatisch und bedarf keiner Kündigung. (3) Monatsabonnements sind jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar; Jahresabonnements zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat.
§ 4 Entgelt und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht gesondert ausgewiesen. (2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe oder — bei öffentlichen Auftraggebern und Enterprise-Verträgen — auf Rechnung. (3) Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach Mahnung vorübergehend gesperrt werden.
§ 5 Nutzungsrechte und Daten des Kunden
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche Recht, die Software für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. (2) Exportierte Ergebnisse darf der Kunde im Rahmen der jeweiligen Datenlizenzen (insbesondere dl-de/by-2-0 mit Quellenvermerk) dauerhaft verwenden. (3) Vom Kunden eingegebene Daten (z. B. Akquise-Stände) verbleiben im Eigentum des Kunden und werden auf Wunsch bei Vertragsende exportiert und anschließend gelöscht.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. (3) Insbesondere haftet der Anbieter nicht für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Screening-Ergebnissen trifft.
§ 7 Datenschutz
Die Parteien schließen, soweit erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Niederdreisbach), soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.